Bestimmt kennen Sie das: Wenn man eine Rechnung zu einer Versicherung zur Ablage gibt, stellt man sich wie oft die Frage, wozu man diese Versicherung überhaupt braucht. So etwas zu hinterfragen ist gut und auch richtig, denn das Leben verändert sich und der Versicherungsschutz sollte sich entsprechend anpassen.
Eine Risikolebensversicherung, die man z. B. zur Absicherung seines Ehepartners abgeschlossen hat, kann durchaus überflüssig werden, wenn man wieder als Single lebt.
Eine Krankentagegeldversicherung muss beendet werden, wenn man nicht mehr berufstätig ist und wie oft hat man in der Hausratversicherung teure Fahrräder eingeschlossen, die es aber schon lange nicht mehr gibt.
Umgekehrt können aber auch Lücken im Versicherungsschutz neu entstehen, wenn sich die Lebensumstände ändern. Ein steigendes Einkommen sollte z. B. immer einhergehen mit einer Erhöhung des bisher versicherten Krankentagegelds und einer Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente.
Und nicht zuletzt das Thema Pflege: Je älter man wird, desto bewusster sollte man sich mit diesem Risiko auseinandersetzten, denn die Zahl der Pflegebedürftigen steigt stetig an und leider steigen auch die Kosten dafür permanent. Schon heute liegt der Eigenanteil für einen Pflegefall in einer Pflegeeinrichtung bei mindestens 2.500 € im Monat – und zwar nicht nur bei schwerer Pflege. Eine private Pflegezusatzversicherung sollte daher auch unbedingt in Ihrem Versicherungsportfolio sein.
Welche Versicherungen braucht man und in welcher Höhe? Hier geben wir Ihnen einen kleinen Überblick über die Mindestabsicherungen. Das soll nicht heißen, dass Sie alles andere nicht brauchen, vielmehr bedeutet es, dass Sie diese Absicherung mindestens haben sollten:
Berufsunfähigkeitsrente | Mindestens 80% des Nettoeinkommens |
Krankentagegeld | 70% des Bruttoeinkommens |
Hinterbliebenenschutz bei Tod | mind. zwei Jahresbruttoeinkommen plus Restschuld bei bestehenden Darlehen |
Pflegevorsorge | mindestens 2.500 € im Monat |
Ergänzung für gesetzl. Krankenversicherung | Mindestens Auslandsreisekrankenversicherung |
Haftung | Privathaftpflichtversicherung mit mind. 5 Mio. € Deckung Berufshaftpflichtversicherung für Selbständige mit mind. 5 Mio. € Deckung Berufshaftpflicht für ärztliches Restrisiko bei Medizinern ohne eigene Haftpflichtversicherung für ihre Tätigkeit |
Hab und Gut | Hausratversicherung inkl. Leistung bei grober Fahrlässigkeit in Höhe des Neuwertes Ihres Hausrats Wohngebäudeversicherung inkl. Leistung bei grober Fahrlässigkeit in Höhe des Neubauwerts |
Viele Grüße
Andreas Marschner
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