Berufsunfähigkeitsschutz für Medizinerinnen und Mediziner

Als Ärztin/Arzt arbeiten Sie täglich in einem verantwortungsvollen Umfeld: Sie machen sich für die Gesundheit Ihrer Patient/-innen stark – und gehen körperlich und mental an Ihre Grenzen. Dafür verdienen Sie mehr als nur Anerkennung. Sie verdienen eine Absicherung, die im Ernstfall ebenso für Sie da ist und Ihnen finanzielle Unabhängigkeit bietet. Denn insgesamt 25 Prozent werden im Lauf des Arbeitslebens zumindest vorübergehend berufsunfähig. Faktoren wie hoher Stress, Nachtdienst und Überstunden steigern das Risiko – gerade in Ihrem Beruf.

Wir kennen die speziellen Risiken und Ansprüche Ihres Berufsstands. Ob für Einsteiger/-innen oder erfahrene Mediziner/-innen, für Angestellte oder Niedergelassene in einer eigenen Praxis: Ein ausreichender privater Berufsunfähigkeitsversicherungsschutz ist die ideale Ergänzung zum berufsständischen Versorgungswerk und bietet Ihnen mehr Sicherheit für Ihren Lebensstandard.

Warum? Weil die Leistungen der Versorgungswerke erst bei vollständiger Berufsunfähigkeit greifen. Zuvor ist eine Verweisung auf andere Tätigkeiten möglich. Ein gutes Tarifwerk eines Berufsunfähigkeitsversicherers verzichtet in der Prüfung auf eine solche Verweisung und leistet bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit. Die Höhe der Leistungen können Sie selbst bestimmen und müssen Ihre Tätigkeit als Ärztin/Arzt nicht vollständig aufgeben. Auf diese Weise erhalten Sie nicht nur Ihren Lebensstandard, sondern können Ihrer Berufung treu bleiben.

Zuweilen bieten Versicherer für einen bestimmten Personenkreis temporär Aktionen mit einer vereinfachten Annahmeprüfung an. Und gerade aktuell gibt es ein temporäres Angebot für Ihre BerufsgruppeWenn Sie die folgenden Fragen mit „nein“ beantworten können, können Sie die Vorteile der vereinfachten Antragstellung für maximal 2.500 € monatliche Berufsunfähigkeitsrente beim HDI nutzen:  

  1. Waren Sie in den letzten zwei Jahren länger als zwei Wochen durchgehend aus gesundheitlichen Gründen außer Stande, Ihre berufliche Tätigkeit auszuüben, oder üben Sie derzeit Ihre berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt aus?
  1. Wurde bei Ihnen jemals ein Hirntumor, eine Krebserkrankung, Diabetes, eine HIV-Infektion, Multiple Sklerose, Epilepsie, Rheuma, Colitis Ulcerosa, Morbus Crohn oder ein Schlaganfall ärztlich festgestellt oder wurde bei Ihnen ein Grad der Behinderung (GdB), ein Grad der Schädigungsfolgen (GdS), eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder Berufs-  bzw. Erwerbsunfähigkeit zuerkannt, bzw. ein solcher Antrag in den letzten zwei Jahren gestellt?
  1.  Sind Sie derzeit oder waren Sie in den letzten drei Jahren in Behandlung
    • bei einem Kardiologen?
    • bei einem Psychiater, Psychologen oder Psychotherapeuten oder wegen psychischer Beschwerden bei einem Arzt?
    • bei einem Orthopäden?

Wurden Ihnen in den letzten drei Jahren

    • wegen einer Erkrankung des Bewegungsapparates mehr als 12 Behandlungen beim Therapeuten (Physiotherapeut, Ergotherapeut, Osteopath, Chiropraktiker) verordnet?

Dank dieser stark verkürzten Gesundheitsfragen ist der Antrag damit für die meisten Humanmediziner/-innen, Zahnärztinnen/Zahnärzte und Tierärztinnen/Tierärzte recht einfach. Medizinstudentinnen und Medizinstudenten mit bereits bestandenem Physikum können die Aktion ebenso nutzen wie niedergelassene und angestellte Mediziner/-innen bis zum 55. Lebensjahr.

Dabei gilt folgende finanzielle Angemessenheit
 Maximal versicherbare BU-Rente inklusive bereits bestehender Vorversicherungen
Jahresbruttoeinkommen bis 100.000 €60% des Bruttoeinkommens
Jahresbruttoeinkommen über 100.000 €60.000 € plus 30% des Bruttoeinkommens, das 100.000 € übersteigt

Denken Sie doch einmal darüber nach, was ein Einkommensverlust durch eine Berufsunfähigkeit für Ihren Lebensstandard bedeuten würde. Ergäbe sich eine finanzielle Lücke, die „weh tut“? Dann lassen Sie uns darüber sprechen, ob und wie wir diese Lücke schließen können und vielleicht nutzen Sie dazu das aktuelle Angebot mit der vereinfachten Gesundheitsprüfung.

Ich freue mich, wenn Sie mich ansprechen.

Viele Grüße 

Andreas Marschner

Wir beraten Sie gerne!