Cyber-Crime in der Arztpraxis – wenn plötzlich nichts mehr geht

Gerade jetzt ist das Thema Cyber-Crime wieder sehr präsent. Regelmäßig entnehmen wir der Presse, dass kleine und große Unternehmen Opfer von Cyberkriminalität werden. Dazu gehören auch Kliniken und Arztpraxen.

Die bei einem Cyberangriff entstehenden Kosten können immens sein. Insbesondere Arztpraxen sind ein interessantes Ziel für Cyberkriminelle. Die Größe der Praxis spielt hierbei keine Rolle. Gefährdet sind sowohl kleinere Praxen als auch die Größeren. Sensible Patientendaten und der hohe Reputationsverlust der Praxis machen das Ziel für die Angreifer so interessant.

Ärzte sind nach der DSGVO bei einem Cyberangriff gesetzlich verpflichtet einen Vorfall, bei dem möglicherweise Patientendaten an unbefugte Dritte gelangen, der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden und auch Transparenz über einen Hackerangriff gegenüber allen Patienten zu wahren.

Quelle: HDI Medletter Ausgabe 3/2018

Was leistet eine Cyberversicherung?

  • Eigenschäden, wie zum Beispiel entstandene Kosten für die Praxisschließung oder die Wiederherstellung beschädigter oder abhandengekommener Patientendaten
  • Drittschäden, wie beispielsweise Schadenersatzansprüche der Patienten wegen Datenmissbrauch
  • Präventive Beratung durch staatlich zertifizierte Sicherheitsberater für IT-Krisenmanagement und IT-Sicherheit
  • Unterstützung rund um die Uhr (bereits beim Verdacht auf einen Krisenfall) durch führende Experten für IT-Recht, Krisenmanagement und IT-Forensik
  • Exzellenter Schadenservice

Cyberangriffe sind zur dauerhaften Bedrohung für Institutionen, Unternehmen, Arzt- und Zahnarztpraxen geworden. Wir empfehlen Ihnen das Thema Cyberkriminalität ernst zu nehmen und dieses Risiko durch eine Cyberversicherung abzusichern.

Denken Sie bitte einmal darüber nach, welche Folgen ein Angriff für Ihre Praxis hätte und ob Sie die finanziellen Folgen nicht auf einen Versicherer auslagern möchten.

Viele Grüße Andreas Marschner

Wir beraten Sie gerne!